FÜR SOZIALGERICHTE



Als Sozialrichter/in können Sie mich gemäß § 106 SGG zum Sachverständigen berufen.

 

SIE DÜRFEN ERWARTEN

  • langjährige Erfahrung im Bereich pflegerischer Begutachtungen nach SGB XI und SGB XII
  • kurze Bearbeitungszeiten
  • sachgerechte, transparente und verständliche Beantwortung der Beweisfragen 
  • kontinuierliche persönliche Erreichbarkeit